Ließ sich die GÖD-Spitze kaufen?


Die Führung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) hat im Herbst völlig ungezwungen einen Reallohnverlust für die Beschäftigten akzeptiert. Gleichzeitig wurde das Zulagenmodell für freigestellte Personalvertreter gesetzlich abgesichert. Freigestellte Personalvertreter (PV) im öffentlichen Dienst kommen daher Medienberichten zufolge auf Bruttoeinkommen von bis zu 9.000€. Viele sehen hinter dieser Kombination – Lohnverlust für alle Beschäftigten und im Gegensatz dazu Einkommenshöhung bei der oberen Schicht der PV – einen „dreckigen Deal“. Von Tobias Wiesinger, Lehrer und RKP-Mitglied
Laut GÖD handle es sich lediglich um die bundesweite Vereinheitlichung bereits gängiger Praxis, gewerkschaftliches Engagement dürfe nicht zum Nachteil der PV gereichen. Auch die oppositionelle Fraktion der „Unabhängigen Gewerkschafter“ sieht höchstens den Zeitpunkt als unglücklich gewählt, begrüßt jedoch die neu geschaffene „Transparenz“ der Zulagenregelung.
Letztlich ist der herbstliche Kuhhandel aber ein weiterer Beweis für bürokratische Eigeninteressen des Gewerkschaftsapparates. Unsere professionellen Interessensvertreter sind mit materiellen Privilegien ausstaffiert und abgesondert von den tatsächlichen Bedingungen ihrer Kollegen. So lässt es sich natürlich leicht ruhig bleiben, während es im öffentlichen Dienst überall knirscht und kracht.
Eine solche Interessenvertretung ist in Zeiten des Dauersparens strukturell ungeeignet. Um die Gewerkschaften zu geeigneten Werkzeugen für die allgemeinen Interessen aller Beschäftigten zu machen, braucht es ein Ende der Privilegienritterei unserer „Profis“. Der Durschnittslohn für Personalvertreter ist die Grundlage, um eine Lohnerhöhung für alle zu erkämpfen!
(Funke Nr. 241/19.02.2026)