Das Entlassungsurteil gegen Johann Linsmaier wurde für ungültig erklärt. Der ehemaliger BRV voestalpine-stahl berichtet über seinen Kampf gegen die Entlassung und seine weitern Pläne.
Habe viel gekämpft und nicht viel verloren. Der OGH erklärte das Entlassungsurteil des OLG Linz für ungültig und änderte das Urteil in eine Zustimmung des Gerichtes zur Kündigung. In weiterer Folge wurde ich mit 30. Juni gekündigt, und die Kündigungszeit dauert noch bis 30. November 2014. Viele Menschen aus meinem Umfeld gratulierten mir zu diesem Urteil und sahen es als „SIEG“. Vom Finanziellen her, war es sicherlich ein „SIEG“. Lieber wäre mir gewesen, ich hätte weiterhin Betriebsrat bleiben können.
Der Rechtsstaat hat entschieden, das Urteil muss zur Kenntnis genommen werden. Ein pensionierter ehemaliger Personalchef und ehemaliger Arbeitsrichter sagte mir mal: „Bei Gericht bekommt man ein Urteil“, ob es gerecht ist, ist eine andere Sache! Die erste Instanz hat voll für mich entschieden, die zweite Instanz hat voll gegen mich entschieden, und der OGH hat ein für mich positives Kompromissurteil gefällt. Jeder Richter hat ein anderes Urteil gefällt – gegen das OGH Urteil kann rechtlich nichts mehr unternommen werden.
Insgesamt dauerten meine zwei Entlassungsprozesse vom März 2010 bis Juni 2014. Unterstützt hat mich voll die Gewerkschaft PROGE mit dem Rechtsschutz. Meine Anwaltskosten betrugen ca. € 50.000,–. Ich nehme an, der Unternehmensanwalt hat auch ca. dasselbe gekostet. Privat hätte ich wahrscheinlich diese Kosten nicht riskiert.
Eine gesellschaftspolitische Aufarbeitung dieses Urteils ist sicherlich notwendig, denn der Entlassungsschutz für Betriebsräte muss verbessert werden. Dazu möchte ich aus meinen gewonnenen Erfahrungen auch in Zukunft beitragen. Im Nachhinein ist mir etwa klar, dass wir mit Einbringung von zusätzlichen Beweisanträgen in erster Instanz, die Ausgangslage für die kommenden Instanzen verbessert hätten.
Die Ursachen dieser beiden Entlassungsprozesse waren Konflikte innerhalb des Arbeiterbetriebsrates in der voestalpine. Da im Jahr 2010 mehrere Wochen diese Konflikte in den Printmedien veröffentlicht wurden, zog die voestalpine die „Notbremse“. Während des Betriebsratswahlkampfes im Mai 2011, holte ein Mitglied der FSG Fraktion den Werkschutz, dass ich die Werkshalle verlassen muss. Ich empfand das als eine taktisch politische Intrige gegen mich, und verglich es mit Methoden in der DDR. Meine demokratischen Rechte sind meiner Meinung nach verletzt worden.
Die Geschäftszahl des Urteils ist: 8 ObA 76/13d. Auf der Rechtsinformationsdatenbank des Bundeskanzleramtes kann in das Urteil eingesehen werden unter Judikatur (OGH, OLG, LG). Ein ähnliches Kündigungsurteil vom OGH gegen einen Betriebsrat ist auch das Urteil mit der Geschäftszahl 8ObA204/94. Ich finde dieses Urteil noch härter als mein Urteil. Damals wurde ein Betriebsrat entlassen weil er einen Zeitungsbericht über Steuerhinterziehung des Eigentümers kommentiert ans schwarze Brett hängte.
Ich werde mich auch weiterhin für die Rechte und Anliegen der ArbeitnehmerInnen einsetzen. Meine begonnene WEB-Programmierer-Ausbildung möchte ich über das AMS abschließen. Ich bin am Überlegen, ob ich mich selbstständig mache (BR-Beratung, Webgestaltung, EDV-Technik, Lohnsystem- und Arbeitszeitsystementwicklung….).
Weitere Infos über meine „gewerkschaftlichen und gesellschaftspolitischen Aktivitäten“ gibt es laufend auf www.linsi.at. Für Linsi gibt es noch viel zu tun… Glück Auf !