27 Jahre war Kollege Johann “Linsi” Linsmaier in der voestalpine als Betriebsrat aktiv. Mitte Oktober musste er seinen Sessel räumen. Das Unternehmen versuchte ihn seit 2011 loszuwerden und strengte eine Entlassungsklage an. In der 1. Instanz entschied sich das Gericht für Linsi, doch in der 2. Instanz wurde seiner Entlassung zugestimmt.
Der Konflikt begann, als für die ca. 25 MitarbeiterInnen der Küche (Caseli) ein Sozialplan verhandelt wurde, der für die ArbeiterInnen Nachteile gegenüber den Angestellten bedeutet hätte. Als zuständiger Abteilungsbetriebsrat hat Linsi dagegen Einspruch erhoben, weil Lohnbestandteile nicht in die Basis der Sozialplanberechnungen einbezogen worden waren. Nach mehrmaligen Interventionen beim Betriebsrat und der Unternehmensführung konnte er sich durchsetzen. Für die betroffenen MitarbeiterInnen bedeutete dies viel Geld. Kurze Zeit darauf wurde Linsi die Entlassungsklage übermittelt. Die voestalpine erstattete auch eine Strafanzeige wegen Verletzung des Datenschutzes, die in zwei Instanzen abgewiesen wurde.
Als im April 2011 der Arbeiterbetriebsrat eine vorgezogene Betriebsratswahl beschloss, gründete Linsi nach seinem Ausschluss aus der FSG die Liste Gerechtigkeit Solidarität (LGS) und erhielt auf Anhieb zwei Mandate. Der Richter in 1. Instanz hat Linsi als “BR mit Leib und Seele” bezeichnet. Dieses Engagement anerkennen immer mehr ArbeiterInnen.
Die voestalpine ist seit Jahrzehnten eine Hochburg der FSG. Die FSG-Betriebsräte sind ein Machtfaktor in SPÖ und Gewerkschaft und haben Anrecht auf einflussreiche und gutbezahlte Jobs. Auch im Unternehmen genießt die Führung des Betriebsrats eine sehr privilegierte Stellung, die Linsi als „moralisch und rechtlich bedenklich” empfindet. Linsis Tätigkeit als Arbeiterbetriebsrat wurde als Bedrohung für dieses eingespielte System gesehen und dementsprechend bekämpft.
Als ihn der Werkschutz an der Ausübung seiner Betriebsratstätigkeit hinderte, beschwerte sich dieser in einem E-Mail beim Vorstand und den Betriebsräten. Der Vergleich dieses Vorfalls mit den Kontrollen der Volkspolizei in einem DDR-Stahlwerk und die geäußerte gefühlte Stasi-Ähnlichkeit dieses Zwischenfalles werden ihm nun als „schwere Ehrverletzung” angelastet. Damit hat der Richter in der 2. Instanz der Entlassungsklage überraschend zugestimmt.
Linsi wird gegen dieses Urteil ankämpfen und eine ao. Revision des Urteils vor dem OGH anstreben. Es ist sehr erfreulich, dass ihn die PRO-GE dabei rechtlich unterstützt. Linsi hat vollkommen recht, wenn er schreibt: “Es geht in dieser Sache nicht nur um mich, es werden immer mehr Gerichtsverfahren über Kündigungen und Entlassungen von Betriebsräten geführt, wobei Unternehmer versuchen die Arbeitnehmervertretung zu schwächen.”
Zum Weiterlesen:
Liste Gerechtigkeit und Solidarität (LGS)