Elko König war vor kurzem noch hochprofitabel. Seit letztem Frühjahr werden jedoch Arbeitsplätze abgebaut, Kurzarbeit und Lohnabschlag (Öffnungsklausel im KV) eingeführt. Im März hieß es, die nächsten Wochen seien entscheidend für die Zukunft der Firma: „Suchen Sie nach Wegen, wie Sie Ihre Aufgaben effektiver erledigen können und wo Sie zusätzlichen Wert schaffen können.” (Siehe Artikel aus Funke Nr. 222.)
Ein paar Kollegen taten sich zusammen, damit die Belegschaft Einsicht in die tatsächliche Lage der Firma bekommt und auch eine Betriebsversammlung stattfindet. Kurze Zeit später wurde mir eine Abmahnung zugestellt (siehe unten). Ich antwortete (siehe unten) und die Gewerkschaft steht hinter mir. Mittlerweile wurden wir in einer Versammlung informiert, dass vom Teilverkauf bis zum Konkurs weiter alles möglich ist, jedenfalls werden weitere Kollegen gekündigt werden. Wir bleiben dran.
Abmahnung
Antwortschreiben
Sehr geehrter Herr ******
ich erhebe Einspruch gegen Ihr Abmahnungsschreiben.
Sie versuchen mich wegen eines „Fehlverhaltens nach der Gewerbeordnung“ abzumahnen. Es ist offensichtlich, dass das Aufhängen eines Plakats und das Verteilen eines Flugblatts nicht gegen die Gewerbeordnung verstößt.
Soweit Sie behaupten, dass ich mich gegen den Gewerbeinhaber „aufgelehnt“ hätte: sie beziehen sich damit auf §82 GewO, der da lautet:
„Vor Ablauf der ausdrücklich oder stillschweigend bedungenen Dauer des Arbeitsverhältnisses kann ein Hilfsarbeiter ohne Kündigung in folgenden Fällen sofort entlassen werden, wenn er: (…)
f) die Arbeit unbefugt verlassen hat oder beharrlich seine Pflichten vernachlässigt, oder die übrigen Hilfsarbeiter oder die Hausgenossen zum Ungehorsam, zur Auflehnung gegen den Gewerbsinhaber, zu unordentlichem Lebenswandel oder zu unsittlichen oder gesetzwidrigen Handlungen zu verleiten sucht; (…)“
Dieser Paragraph stammt aus dem Jahre 1859 und wurde vom Kaiser unter Verhältnissen erlassen, die nicht einmal Sie als demokratisch bezeichnen können. Es ist eine Schande für diesen Betrieb, dass Sie auf mir herumzutrampeln versuchen, weil ich wie viele meiner Kollegen und Kolleginnen ein „Hilfsarbeiter“ bin.
Ich ersuche Sie daher um Zurückziehung des Abmahnungsschreibens.
Mit freundlichen Grüßen,
Kurt Bührle
(Funke Nr. 223/24.04.2024)