Die Eindämmung der Corona-Pandemie erfordert einschneidende Maßnahmen. Die Regierung ergreift dabei nicht alle notwendigen Maßnahmen und setzt falsche Prioritäten. Das neue Covid-19-Gesetz schützt in erster Linie die Interessen des Kapitals, nicht die Gesundheit der ArbeiterInnen. Julia Brandstätter analysiert.
Am Sonntag, den 15.3., wurde in einer parlamentarischen Sondersitzung das „Corona-Gesetz“ beschlossen, das die Grundlage für massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens und bürgerlicher Freiheiten sowie finanzielle Hilfen für Unternehmen schafft. Die neuen, bereits bekanntgewordenen Maßnahmen umfassen Einreiseverbote, die Einstellung von Flugverbindungen, die Rekrutierung ehemaliger Zivildiener der letzten fünf Jahre und Selbstisolation.
Von den Ausgangsbeschränkungen ausgenommen sind
- Berufsarbeit, „die nicht aufschiebbar ist“,
- dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und
- notwendige Hilfe für andere Menschen.
Die Maßnahmen treten am Montag, den 16.3. in Kraft, die Polizei wird ihre Einhaltung kontrollieren.
Die Regierung verbietet also soziale Treffen in Parks, verhängt Quarantäne und Ausgangssperren, die Polizei bekommt Kontrollbefugnisse. Trauerfeiern werden auf fünf Trauerende beschränkt, Aufbewahrungshallen werden geschlossen. All das dient der Eindämmung der Virus-Infektionen.
Gleichzeitig dürfen Bauarbeiter weiter in Firmenbusse zusammengepfercht werden, mehrere dutzend Angestellte im Großraumbüro einer Werbeagentur weiterarbeiten, Metallerproduktionshallen im Schichtbetrieb weitermachen und „das Land am Laufen halten“. Von der Einstellungsmaßnahme ist in der Wirtschaft nur der Kundenverkehr in Geschäftslokalen des Handels- und Dienstleistungsbereiches betroffen – mit Ausnahme aller zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur notwendigen Geschäfte und Betriebe wie Supermärkte und Apotheken, Post, öffentlicher Verkehr und Tankstellen. In anderen Geschäften, die geschlossen sind, machen ArbeiterInnen dieser Tage Inventur und andere Dinge. Die Produktion bleibt von den Maßnahmen gänzlich unberührt. Die Wirtschaft soll weiterlaufen, die Chefs entscheiden nach Gutdünken ob sie sich den Notfallmaßnahmen anschließen wollen oder nicht.
Obwohl „Kurzarbeit“ (die Arbeitszeit kann auf bis zu null Prozent gekürzt werden), drei Wochen Corona-Sonderbetreuungszeit (die nur erlaubt wird, wenn kein Urlaub mehr zur Verfügung steht und auch keine Überstunden-Guthaben vorhanden sind) und Teleworking von den Unternehmen ermöglicht werden sollen, dürfen die Allermeisten nicht zu Hause bleiben. Die Unternehmen würden zu starke Verluste einfahren. Der NEOS-Abgeordnete Schellhorn wies in seiner Rede im Nationalrat daraufhin, dass der „Lockdown“ vorerst nur für eine Woche gilt. Spätestens nach Ostern sollen alle an ihre Arbeitsplätze zurückkehren und er fügt hinzu: „Wir brauchen unsere MitarbeiterInnen“.
In Österreich werden bis zu 60.000 Pflegekräfte in der 24-Stunden-Betreuung fehlen, weil ihre Einreise untersagt wurde. Personalengpässe in stationären Pflegeeinrichtungen gab es schon vor der Corona-Krise. Dass die Behandlungskapazitäten in den Spitälern durch die exponentiell steigenden Virusinfektionen wohl bald ausgeschöpft sein werden, macht das Nadelöhr nur noch enger. Für diejenigen, die ab Montag zur Pflege der Angehörigen oder Kinderbetreuung zu Hause bleiben, das trifft vor allem alleinerziehende Frauen, forderte die SPÖ verpflichtende Entgeltfortzahlung. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Stattdessen konzentriert man sich lieber auf die Lebenserhaltung der Großunternehmen. Staatliche Kreditgarantien, Überbrückungskredite, Steuerstundung und Herabsetzung der Steuervorauszahlung (etwa von Sozialversicherungsbeiträgen) stehen am Programm. Anstatt das Epidemiegesetz zu novellieren, das Unternehmen einen Rechtsanspruch auf finanzielle Hilfe ohne betragliche Deckelung einräumte und Groß- und Kleinunternehmen gleich behandelte, hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, einen eigenen vier Milliarden Euro schweren Krisenbewältigungsfonds zu errichten.
„Dabei verfolgen wir drei Ziele: Die Liquidität soll gewährleistet werden, die Arbeitsplätze sollen gesichert werden und in Härtefällen soll geholfen werden“, heißt es auf der Regierungshomepage. Die Gelder sollen dazu dienen, „das Überleben des Wirtschaftsstandortes sicherzustellen“, so Finanzminister Blümel heute Montag, den 16. März in einer Pressekonferenz.
Der Fonds bringt aber vor allem Kleinunternehmen (KMUs) und Selbständigen (EPUs) Nachteile: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf finanzielle Hilfe, mit den zugesagten vier Milliarden Euro (zum Vergleich: 2008 hat die Regierung ein 100 Milliarden Euro schweres Bankenrettungspaket geschnürt) eine unzureichende betragliche Deckelung, und keine finanzielle Gleichbehandlung zwischen großen und kleinen Unternehmen. Selbstständige (EPUs) und Kleinstunternehmer werden benachteiligt. Größere Betriebe dürfen ihre ArbeiterInnen einfach kündigen und bekommen trotzdem Entschädigungen, ganz ohne Arbeitsplatzgarantie! Das AMS wird nun mit Arbeitslosmeldungen überschwemmt.
Im Gesetzesantrag heißt es angesichts der heranrollenden, von der Pandemie ausgelösten (wenn auch nicht verursachten) Wirtschaftskrise: „Es ist zu erwarten, dass eine Vielzahl an österreichischen Unternehmen von den wirtschaftlichen Folgen negativ beeinträchtigt sein wird.“
Auch der Finanzminister ist sich über die Tragweite der Krise im Klaren: „Diese Krise ist keine, die nur eine einzelne Branche trifft, die nur bestimmte Geschäftssparten trifft, das ist eine Krise, die die gesamte österreichische Wirtschaft trifft.“ Die Sicherung der Liquidität und Finanzierung von Unternehmen ist das vorrangige Ziel der Bundesregierung. In erster Linie geht es nicht um den Schutz der ArbeiterInnen, sondern um die Abfederung der Wirtschaftskrise.
16.3.2020, Funke. Nr. 182 – Sonderausgabe